Sonntag, 1. März 2009

Abzocke von Banken

Wie Bürger von den Banken abgezockt werden.
Wir kennen alle die Situation: Geldprobleme (Arbeitlosigkeit,Krankheit,Scheidung,Verlust des Arbeitsplatzes) und das Darlehen kann nicht mehr bezahlt werden. Trotz jahrelanger treuer Verbindung zur Bank und Einbringung aller Barmittel in die Immobilie (Verwandendarlehen,Eigenleistungen,Lebensversicherungen und Sparverträge) kündigt die Bank dann in Folge das Darlehen.
Hier bricht dann für den Schuldner die Welt zusammen, weil er (als Nichtfachmann) sich einer Massiven Armada von Fachleuten der Bank gegenübersieht, die alle nur "sein bestens wollen"; seine Immobilie.
Der Schuldner hat keine Chance und keine Möglichkeit und es kommt wie es kommen muss: Die Immobilie wird Zwangsversteigert.
Ergebnis: Alles Barkapital des Schuldners verloren, seine Immobilie verloren und noch einen grossen Batzen Restschulden an die Bank,weil die Immobilie fast nie zum Verkehrswert versteigert wird.
Im Endergebnis hat die Bank (welche die Immobilie günstig selbst ersteigert, ihrer Immobilienabteilung wieder gibt und teuer verkauft) ein Riesengeschäft gemacht und der Schuldner ist am Ende.
Muss das sein? wie kann man diesen Teufelskreis durchbrechen?
Der Schuldner braucht einen kompetenten Fachmann und Partner aus der Immobilienwirtschaft der mit den Banken "in gleicher Augenhöhe" verhandeln kann und möglicherweise seine Immobilie rettet.Noch besser wäre es wenn der Schuldner frühzeitig einen Immobilienschutz quasi gegen Zwangsversteigerung abschliesst .
Denn wer erkennt schon die Gefahre, bzw. wer von den Immobilienbesitzern hat sich schon einmal seine Zweckerklärung durchgelesen, die er bei Darlehensabschluss unterschreiben muss und sich damit mit Haut und haaren der Bank ausliefert?
Deswegen schützen und absichern? Geht das?
Die  Immobilienakuthilfe bietet solche dinge neuerdings an und ist damit einzigartig auf dem Markt.

Ein Weg aus der Überschuldung

Ein Weg aus der Überschuldung
Das Verbraucherinsolvenzverfahren und das Regelinsolvenzverfahren sind gerichtliche Verfahren mit dem Privatpersonen und Gewerbetreibende von ihren Schulden befreit werden können.
Vorraussetzung ist eine Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit. Zahlungsunfähigkeit liegt bereits vor, wenn nicht mehr alle Zahlungsverbindlichkeiten gleichzeitig bedient werden können.
Auch ohne Einkommen oder Vermögen kann das Verfahren eingeleitet werden.
Der Unterschied zwischen Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz und weitere Informationen über Insolvenz können nachgelesen werden.
Ist das Insolvenzverfahren eröffnet, können die Gläubiger gegen den Schuldner nicht mehr im Wege der Einzelvollstreckung vorgehen. Die Gläubiger sind nunmehr auf die Gesamtvollstreckung angewiesen. Gleichzeitig verliert der Schuldner das Verfügungsrecht über das Vermögen. Das Verfügungsrecht hat nun der Insolvenzverwalter.

Die Wohlverhaltensphase beginnt nach der Ankündigung der Restschuldbefreiung. Diese wird durch das Insolvenzgericht angekündigt und die Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach § 200 Inso findet statt.
Es kann auch nach §258 Inso oder nach § 34 III Inso statt finden.
Bis zu diesem Zeitpunkt kann es 1 bis 2 Jahre dauern.
Die Zeit von der Insolvenzeröffnung bis zur Ankündigung der Restschuldbefreiung wird aber mit angerechnet.

Montag, 1. September 2008

Commerzbank kauft Dresdner Bank

In Deutschland gibt es nun eine neue Großbank; die Nummer zwei hinter der Deutschen Bank und tausende von AQrbeitsplätzen verschwinden.
Die Commerzbank schluckt die kriselnde Allianz-Tochter Dresdner Bank - die Aufsichtsräte haben den 9,8-Milliarden-Euro-Deal jetzt perfekt gemacht. Das Geschäft kostet 9000 Jobs, bedroht Hunderte Zweigstellen.
Der Name der "Beraterbank" soll verschwinden.
Mehr Informationen:
http://schuldnerakuthilfe.com/schuldenforum/viewtopic.php?f=14&t=57

Dienstag, 29. Juli 2008

Einzigartig in Deutschland:"automatischer Schutz"gegen Zwangsversteigerung.

Endlich, es ist soweit:
Nun gibt es den Schutz für Immobilienbesitzer auch vor der Zwangsversteigerung, damit es erst gar nicht dazu kommt und der Kunde wieder ruhig schlafen kann.
Schutz der Immobilie im Vorfeld damit eine Zwangsversteigerung unmöglich gemacht wird; Insider sprechen davon dass dies eine Art Versicherung gegen Zwangsversteigerung ist.
Dies wird den Immobilienmarkt revolutionieren, denn mit diesem Angebot ist die Immobilienakuthilfe einzigartig, "was auch schon die Anfragen in den letzen Wochen zeigten" so ein Sprecher der Immobilienakuthilfe.

Donnerstag, 17. Juli 2008

Rechtsberatungsgesetz ist gefallen

Das "verstaubte" Rechtsberatungsgesetz ,dass ist nun gekippt worden und durch ein Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst worden.


Damit ist dieses Gestz abgelöst und es gibt ab dem 01.07.2008 das Rechtsdienstleistungsgesetz zum erbringen von aussergerichtlichen Rechtsdienstleistungen.

Dies vereinfacht in Deutschland viele Dinge.Hier denke ich nur einmal an die Vereinfachung im Unfallreperaturgeschäft, da es KFZ Betrieben im Rahmen Rechtsberatung erlaubt.



Es duerfen zukuenftig Versicherungen, Verbaende und Privatleute rechtsberatend im Nebengeschaeft und altruistisch rechtsberatend taetig sein.

Sonntag, 30. September 2007

Mietkauf gut??

Mietkauf eine Riskante und gefährliche Sache


Mietkauf
Besitzer der eigenen vier Wände werden – ohne Eigenkapital, ohne Bank, ohne Schulden, ohne Schufa? Dieses Wunder soll per Mietkauf klappen. Und das ausgerechnet bei Menschen, die kein Geld haben. Die Genotec zum Beispiel bewirbt „finanziell Havarierte“ und Verschuldete: „Wir helfen, falls Zwangsversteigerung droht, und kein Nachbar merkt etwas.“

Das Grundmuster des Mietkaufs: Der Kunde zieht ein und zahlt Miete. Parallel muss er sparen, um – etwa nach zehn Jahren – den Kauf zu finanzieren. Die Miete wird bei einigen Anbietern zum Teil angerechnet. Außerdem muss er Genossenschaftsanteile kaufen, etwa bei der Dortmunder Wohnwert 100 Euro pro Quadratmeter. Wer das Geld nicht hat, muss einen Kredit aufnehmen. Hinzu kommt die Instandhaltung. „Diese Folgekosten sind unkalkulierbar“, meint Raimund Kron vom Verein wohnen im eigentum.
„Am Ende ist Mietkauf nicht billiger als eine Bankfinanzierung“, meint Andrea Hoffmann von der Verbraucherzentrale Sachsen.

mfg

Immobilienhilfe/Schuldnerhilfe

Hier ist noch einige weitere Information

Viele Schwarze Schafe bei den Schuldnerberatern

Viele schwarze Schafe bei den Schuldenberatern und in der Finanzbranche
Leider machen wir, von der Schuldnerhilfe/Immobilienhilfe immer wieder die Erfahrung, dass in Deutschland immer mehr Geschäfte mit der Armut und Gutgläubigkeit der Menschen gemacht wird.

Hier gehen wir schon seit Jahren massiv vor und versuchen auch immer (u.a. in unserem Forum) diese schwarzen Schafe aufzudecken.

Leider aber viel zu wenig, denn immer noch können Firmen wie Conv.. , Dr.M....und Konsorten die Bürger abzocken. Wir werden aber am Thema dran bleiben.




Einen interessanten Beitrag habe ich auch hier gefunden:

Verzicht auf Eigentum § 928 BGB ?

Verzicht auf Eigentum § 928 BGB ?
(1) Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird.
(2) Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks steht dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. Der Fiskus erwirbt das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lässt.


Immer wieder interessant wird das Thema bei der Freigabe einer Schrottimmobilie durch den Insolvenzverwalter. Denn dann entstehen für den Schuldner neue Kosten durch die Immobilie während der sogenannten Wohlverhaltens Periode.
Bei Grundstücken und Einfamilienhäuser gibt es gewöhnlich keine Probleme und man kann mit Hilfe eines einfachen Schreibens, das man hier demnächst herunter laden kann die Sache regeln.

Hier befinden sich einmal einige Gerichtsurteile:

Laut BGH ist dies aber (leider) nicht für Eigentumswohnungen möglich. Hier ist dazu ein interessanter Beitrag.
(Die Schuldnerakuthilfe/Immobilienakuthilfe hat dazu in ihrem Forum auch einen Beitrag. )

Hier steht auch der & 11 WEG.
§ 11 WEG Unauflöslichkeit der Gemeinschaft
(1) Kein Wohnungseigentümer kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Dies gilt auch für eine Aufhebung aus wichtigem Grund. Eine abweichende Vereinbarung ist nur für den Fall zulässig, daß das Gebäude ganz oder teilweise zerstört wird und eine Verpflichtung zum Wiederaufbau nicht besteht.
...
Weiterführende Informationen.

und hier


oder dort

Das Girokonto mit automatischem Pfändungsschutz

Das Girokonto mit automatischem Pfändungsschutz
Das Girokonto für jedermann, pfändungssicher mit "automatischem" Pfändungsschutz. Damit sollen im Pfändungsfall der pfändungsfreie Grundbetrag von derzeit 985,15 Euro pro Person plus eventuell hinzukommender zusätzlicher geschützter Beträge, etwa Unterhaltungszahlungen, automatisch berücksichtigt werden.

Hier weiteres
und hier
und dort
Dort sind weitere Komentare zu dem Thema
und dort
sowie hier

Bleibt nur zu hoffen, dass dieses Konto bald kommt und die Schuldner damit ein Problem weniger haben.
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Wir helfen bei Schuldenproblemen und Immobilienproblemen

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