Immobilienprobleme

Mittwoch, 26. August 2009

NEU, nun auch Immobilienrettung online

Wie die Immobilienakuthilfe verlauten liess, bietet Sie Ihren deutschlandweit einzigartigen und konkurrenzlosen Service auch online an.
Dies ist für Kunden gedacht, welche sich die weite Anreise zu einem Immobilienakuthilfe-Büro nicht leisten können, oder keine Zeit für die Anreise haben.
So kommt nun auch dieser Kundenkreis in den Genuss sich die Immmobilie sichern zu lassen oder vor und aus der Zwangsversteigerung retten zu lassen.

Die Ausbildung der Rechtsanwälte im Bereich Immobilien können wir aber bis auf weiteres nur persönlich und nicht online vornehmen. Wir bitten um Verständnis.

Sonntag, 1. März 2009

Abzocke von Banken

Wie Bürger von den Banken abgezockt werden.
Wir kennen alle die Situation: Geldprobleme (Arbeitlosigkeit,Krankheit,Scheidung,Verlust des Arbeitsplatzes) und das Darlehen kann nicht mehr bezahlt werden. Trotz jahrelanger treuer Verbindung zur Bank und Einbringung aller Barmittel in die Immobilie (Verwandendarlehen,Eigenleistungen,Lebensversicherungen und Sparverträge) kündigt die Bank dann in Folge das Darlehen.
Hier bricht dann für den Schuldner die Welt zusammen, weil er (als Nichtfachmann) sich einer Massiven Armada von Fachleuten der Bank gegenübersieht, die alle nur "sein bestens wollen"; seine Immobilie.
Der Schuldner hat keine Chance und keine Möglichkeit und es kommt wie es kommen muss: Die Immobilie wird Zwangsversteigert.
Ergebnis: Alles Barkapital des Schuldners verloren, seine Immobilie verloren und noch einen grossen Batzen Restschulden an die Bank,weil die Immobilie fast nie zum Verkehrswert versteigert wird.
Im Endergebnis hat die Bank (welche die Immobilie günstig selbst ersteigert, ihrer Immobilienabteilung wieder gibt und teuer verkauft) ein Riesengeschäft gemacht und der Schuldner ist am Ende.
Muss das sein? wie kann man diesen Teufelskreis durchbrechen?
Der Schuldner braucht einen kompetenten Fachmann und Partner aus der Immobilienwirtschaft der mit den Banken "in gleicher Augenhöhe" verhandeln kann und möglicherweise seine Immobilie rettet.Noch besser wäre es wenn der Schuldner frühzeitig einen Immobilienschutz quasi gegen Zwangsversteigerung abschliesst .
Denn wer erkennt schon die Gefahre, bzw. wer von den Immobilienbesitzern hat sich schon einmal seine Zweckerklärung durchgelesen, die er bei Darlehensabschluss unterschreiben muss und sich damit mit Haut und haaren der Bank ausliefert?
Deswegen schützen und absichern? Geht das?
Die  Immobilienakuthilfe bietet solche dinge neuerdings an und ist damit einzigartig auf dem Markt.

Dienstag, 29. Juli 2008

Einzigartig in Deutschland:"automatischer Schutz"gegen Zwangsversteigerung.

Endlich, es ist soweit:
Nun gibt es den Schutz für Immobilienbesitzer auch vor der Zwangsversteigerung, damit es erst gar nicht dazu kommt und der Kunde wieder ruhig schlafen kann.
Schutz der Immobilie im Vorfeld damit eine Zwangsversteigerung unmöglich gemacht wird; Insider sprechen davon dass dies eine Art Versicherung gegen Zwangsversteigerung ist.
Dies wird den Immobilienmarkt revolutionieren, denn mit diesem Angebot ist die Immobilienakuthilfe einzigartig, "was auch schon die Anfragen in den letzen Wochen zeigten" so ein Sprecher der Immobilienakuthilfe.

Sonntag, 30. September 2007

Mietkauf gut??

Mietkauf eine Riskante und gefährliche Sache


Mietkauf
Besitzer der eigenen vier Wände werden – ohne Eigenkapital, ohne Bank, ohne Schulden, ohne Schufa? Dieses Wunder soll per Mietkauf klappen. Und das ausgerechnet bei Menschen, die kein Geld haben. Die Genotec zum Beispiel bewirbt „finanziell Havarierte“ und Verschuldete: „Wir helfen, falls Zwangsversteigerung droht, und kein Nachbar merkt etwas.“

Das Grundmuster des Mietkaufs: Der Kunde zieht ein und zahlt Miete. Parallel muss er sparen, um – etwa nach zehn Jahren – den Kauf zu finanzieren. Die Miete wird bei einigen Anbietern zum Teil angerechnet. Außerdem muss er Genossenschaftsanteile kaufen, etwa bei der Dortmunder Wohnwert 100 Euro pro Quadratmeter. Wer das Geld nicht hat, muss einen Kredit aufnehmen. Hinzu kommt die Instandhaltung. „Diese Folgekosten sind unkalkulierbar“, meint Raimund Kron vom Verein wohnen im eigentum.
„Am Ende ist Mietkauf nicht billiger als eine Bankfinanzierung“, meint Andrea Hoffmann von der Verbraucherzentrale Sachsen.

mfg

Immobilienhilfe/Schuldnerhilfe

Hier ist noch einige weitere Information

Verzicht auf Eigentum § 928 BGB ?

Verzicht auf Eigentum § 928 BGB ?
(1) Das Eigentum an einem Grundstück kann dadurch aufgegeben werden, dass der Eigentümer den Verzicht dem Grundbuchamt gegenüber erklärt und der Verzicht in das Grundbuch eingetragen wird.
(2) Das Recht zur Aneignung des aufgegebenen Grundstücks steht dem Fiskus des Landes zu, in dem das Grundstück liegt. Der Fiskus erwirbt das Eigentum dadurch, dass er sich als Eigentümer in das Grundbuch eintragen lässt.


Immer wieder interessant wird das Thema bei der Freigabe einer Schrottimmobilie durch den Insolvenzverwalter. Denn dann entstehen für den Schuldner neue Kosten durch die Immobilie während der sogenannten Wohlverhaltens Periode.
Bei Grundstücken und Einfamilienhäuser gibt es gewöhnlich keine Probleme und man kann mit Hilfe eines einfachen Schreibens, das man hier demnächst herunter laden kann die Sache regeln.

Hier befinden sich einmal einige Gerichtsurteile:

Laut BGH ist dies aber (leider) nicht für Eigentumswohnungen möglich. Hier ist dazu ein interessanter Beitrag.
(Die Schuldnerakuthilfe/Immobilienakuthilfe hat dazu in ihrem Forum auch einen Beitrag. )

Hier steht auch der & 11 WEG.
§ 11 WEG Unauflöslichkeit der Gemeinschaft
(1) Kein Wohnungseigentümer kann die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Dies gilt auch für eine Aufhebung aus wichtigem Grund. Eine abweichende Vereinbarung ist nur für den Fall zulässig, daß das Gebäude ganz oder teilweise zerstört wird und eine Verpflichtung zum Wiederaufbau nicht besteht.
...
Weiterführende Informationen.

und hier


oder dort
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Schuldnerakuthilfe

Wir helfen bei Schuldenproblemen und Immobilienproblemen

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