Rechtsberatungsgesetz ist gefallen

Das "verstaubte" Rechtsberatungsgesetz ,dass ist nun gekippt worden und durch ein Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst worden.


Damit ist dieses Gestz abgelöst und es gibt ab dem 01.07.2008 das Rechtsdienstleistungsgesetz zum erbringen von aussergerichtlichen Rechtsdienstleistungen.

Dies vereinfacht in Deutschland viele Dinge.Hier denke ich nur einmal an die Vereinfachung im Unfallreperaturgeschäft, da es KFZ Betrieben im Rahmen Rechtsberatung erlaubt.



Es duerfen zukuenftig Versicherungen, Verbaende und Privatleute rechtsberatend im Nebengeschaeft und altruistisch rechtsberatend taetig sein.

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